Eisbahnordnung

1. Das Eislaufen muss rücksichtsvoll und ohne Gefährdung anderer Teilnehmer erfolgen.

2. Kinder bis 12 Jahre müssen Handschuhe tragen.

3. Das Betreten der Eisfläche ist nur mit Schlittschuhen gestattet.

4. Während der Eisaufbereitung darf die Eisfläche nicht betreten werden.

5. Es ist die jeweilige Laufrichtung einzuhalten.

6. Auf der Eisfläche besteht Rauchverbot.

7. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche ist nicht gestattet.

8. Dem Ordnungspersonal ist stets Folge zu leisten.

9. Für Gaderobe und Wertgegenstände wird nicht gehaftet.

10. Betreten der gesamten Anlage auf eigene Gefahr, für Schäden und Unfälle wird nicht gehaftet.

11. Eltern haften für Ihre Kinder.

Der Veranstalter.

Diese Eisbahnordnung ist auch direkt am Eingang zur Eisfläche sichtbar ausgehängt und einsehbar.